Am 1. Januar 2024 ist die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Wer in Zukunft eine bestehende Heizung austauscht, muss seine neue Anlage ab 2029 anteilig klimaneutral betreiben können. Die Verbraucherzentrale Bayern warnt Privathaushalte davor, beim Austausch auf Wasserstoff zu setzen.